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In der Regel ist gemäß dem Bußgeldkatalog für Parken in der Fußgängerzone ein Bußgeld von 55 Euro vorgesehen. Dieses Bußgeld erhöht sich auf 70 Euro, wenn es durch das Parken zu einer Behinderung kam.
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Für das unerlaubte Parken in der Fußgängerzone kommt ein Bußgeld von 55 Euro auf Sie zu. Wer mit einem Fahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unerlaubterweise eine Fußgängerzone befährt, muss mit 75 Euro rechnen.
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Parkverbot missachtet? Lesen Sie im Bußgeldkatalog , welches Bußgeld Punkte und Fahrverbot nach neuer Bußgeldtabelle bei Falschparken droht.
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Sind Fahrer in einer Fußgängerzone zu schnell unterwegs, droht ebenso ein Bußgeld wie beim widerrechtlichen Abstellen des Fahrzeugs. Ein Parkverstoß kann durchaus mit 55 Euro zu Buche schlagen.
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